In Bayern ist nach Art. 11 des Bayerischen Kindergartengesetzes in jedem Kindergarten ein Elternbeirat zu wählen. Meist wird diese Regelung analog auch für die anderen Einrichtungstypen, z.B. Hort und Krippe, angewendet. Laut Gesetz soll der Beirat die Zusammenarbeit zwischen Trägern, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördern.
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